Geschäftsbericht BANK-now 2023
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Verwaltungsrat.

Der Verwaltungsrat ist das oberste Leitungsorgan der BANK-now AG. Ihm obliegen Oberleitung, Aufsicht und Kontrolle der Bank im Rahmen der Gesetzgebung, der Statuten und der Konzernrichtlinien der Credit Suisse AG.

Veränderungen in der Zusammensetzung des Verwaltungsrats der BANK-now AG:

Per 31.12.2023 setzt sich der Verwaltungsrat wie folgt zusammen:

Aufsichts- und Kontrollfunktion.

Im Rahmen seiner Aufsichts- und Kontrollfunktion wird der Verwaltungsrat durch folgende Ausschüsse unterstützt:

Prüfausschuss.

Der Prüfausschuss besteht aus mindestens drei Mitgliedern.

Per 31.12.2023 setzt sich das Gremium wie folgt zusammen:

Der Prüfausschuss lässt sich mindestens einmal pro Jahr von der Konzernrevision und von der Revisionsstelle über die durchgeführten Revisionen und die dabei gemachten Feststellungen Bericht erstatten, insbesondere über die Zweckmässigkeit des Rechnungswesens und des Risikomanagements. Er lässt sich ferner die Revisionspläne und allfällige Anträge zur Verbesserung der internen Kontrollsysteme  vorlegen.

Er erhält regelmässig Berichte über wesentliche Risiken, die Geschäftsentwicklung, wesentliche rechtliche Angelegenheiten und Gerichtsverfahren, wesentliche regulatorische und Compliance-relevante Angelegenheiten, wesentliche Verstösse gegen Vorschriften sowie die ergriffenen Massnahmen. In schwerwiegenden Fällen berichtet der Prüfausschuss dem Gesamtverwaltungsrat über die Vorkommnisse. Der Prüfausschuss informiert den Gesamtverwaltungsrat jährlich über seine Tätigkeit. In dringenden Fällen informiert er den Verwaltungsratspräsidenten unverzüglich. Der Prüfausschuss ist berechtigt, Anträge an den Verwaltungsrat zu stellen.

Risikoausschuss.

Der Risikoausschuss besteht aus mindestens drei Mitgliedern.

Per 31.12.2023 setzt sich das Gremium wie folgt zusammen:

Die Hauptaufgabe des Risikoausschusses ist die Unterstützung des Gesamtverwaltungsrats in der Erfüllung seiner Risikomanagementaufgaben. Dabei werden unter anderem das Schweizerische Obligationenrecht, die schweizerische Bankengesetzgebung und weitere Erlasse und Richtlinien berücksichtigt, wie beispielsweise die Regelungen der Gruppe und das Organisations- und Geschäftsreglement.

Der Risikoausschuss prüft die Kapitalausstattung der Bank in wirtschaftlicher und gesetzlicher Hinsicht sowie die Risikolimiten und -methoden. Er prüft zudem die Angemessenheit der Überwachung der Reputationsrisiken und die Politik der Bank hinsichtlich Unternehmensverantwortung und nachhaltiger Entwicklung. Darüber hinaus prüft und beurteilt er gemeinsam mit dem Prüfausschuss die Handhabung operationeller Risiken einschliesslich der Angemessenheit des internen Kontrollsystems. Der Risikoausschuss ist berechtigt, Anträge an den Verwaltungsrat zu stellen, informiert den Verwaltungsrat mindestens einmal jährlich über seine Tätigkeit und informiert in dringenden Fällen unverzüglich den Verwaltungsratspräsidenten.